Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die aktuelle Situation bezüglich der Verpflichtung zum Kindergartenbesuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Immer wieder wird dieses Thema diskutiert. Kindergartenpflicht wird aufgrund unterschiedlichster – teilweise absolut grenzwertiger und fadenscheiniger ­ Gründe gefordert, beziehungsweise eingeführt. Soziale Gerechtigkeit gilt dabei als viel gebrauchtes Schlagwort.
 
Folgende Befürworterargumente sollen in diesem Zusammenhang nur eine Auswahl darstellen:

 

    Sozial schwache Familien benachteiligen ihre Kinder, indem sie ihnen „Bildung“ vorenthalten.
    Ausländische Kinder müssen die deutsche Sprache lernen und sich in Gruppen integrieren können.
    Ein Kindergarten ist die einzig sinnvolle Schulvorbereitung und
    schlechte PISA Ergebnisse können nur durch frühkindliche Bildung verbessert werden.

 
Generell ist eine Kindergartenpflicht jedoch in erster Linie eines – eine (unzulässige) Einmischung der Gesetzgebung in die Erziehung durch die Familien. Mütter und Väter, die die Betreuung, Wertevermittlung, Entwicklungsförderung, Bildung
und Erziehung und schlichtweg die alltäglichen Kleinigkeiten als ursprünglichste und wichtigste Aufgabe der Familien betrachten, werden durch eine Kindergartenpflicht in eben diesen Aufgaben eingeschränkt.
 
Deutschland
In Deutschland existiert aktuell in keinem Bundesland eine Verpflichtung zur Teilnahme am Kindergarten. Obgleich sie wie bereits erwähnt, immer wieder diskutiert wird.
Generell würde es sich um eine Regelung der Landesregierungen handeln. Aus den unterschiedlichen politischen Lagern wird eine Kindergartenpflicht zwar gefordert, aber meist nur dann als realistisch betrachtet, wenn die vollständige Finanzierung auch durch die Länder erfolgt ­ der Kindergartenbesuch also kostenfrei ist. Dies ist aktuell unrealistisch, da ohnehin 93,4% der 3 ­bis 6­jährigen eine Kindereinrichtung besuchen (2012)[1]. Auch diese Kinder müssten dann kostenlos betreut werden. Artikel 6, Satz 2 des deutschen Grundgesetzes besagt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Ob der Zusatz eine Kindergartenpflicht rechtfertigt, ist fraglich.
 
Österreich
Kinder können auf Antrag von der Kindergartenpflicht befreit werden, wenn ihnen ein Kindergartenbesuch nicht zuzumuten ist, weil sie an einer chronischen Erkrankung oder Behinderung leiden oder weil sie an einem entlegenen Ort weit weg vom nächsten Kindergarten wohnen.
Zudem kann ein Kind, das zu Hause oder bei Tageseltern in einer von offizieller Stelle für angemessen befundenen Art und Weise betreut und gefördert wird, von der Kindergartenpflicht befreit werden.

Genauere Informationen findet ihr hier:Infos anklicken

Widersetzen sich die Eltern dieser Verpflichtung drohen Geldstrafen bis zu 220€ oder ersatzweise zweiwöchige Freiheitsstrafen.[2]
Eine längere Kindergartenpflicht nach Schweizer Vorbild wird in den Medien immer wieder diskutiert.
 
Schweiz
Die Kindergartenpflicht ist in der Schweiz in den einzelnen Kantonen unterschiedlich geregelt. Gegenwärtig gehen in den meisten Kantonen der Schweiz die Kinder ab dem Alter von 4 Jahren in den Kindergarten. Eine Angleichung findet allerdings aktuell statt.
Entsprechend eines Gesetzesentwurfes der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 16.Februar 2006 ist ein Pflichtbesuch ab 4 Jahren vorgesehen. In insgesamt 15 Kantonen wie zum Beispiel Basel-Stadt wurde diese Pflicht
zum Schuljahr 2014/1015 bereits umgesetzt. Der Kindergarteneintritt wird als Einschulung bezeichnet und wird damit Teil der
Volksschule.[3]
Eine Rückstellung des Kindes kann durch die Eltern beantragt werden. Anschließend folgt, in der Regel bei einem Schulpsychologen, eine Abklärungsuntersuchung des Kindes. Dazu gehören Gespräche mit den Eltern. Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag. Mögliche Rückstellungsgründe sind beispielsweise eine nicht altersgemäße Entwicklung des Kindes oder Trennungsängste. Ausländische Kinder die nicht deutsch sprechen, Kinder mit Sprachverzögerungen oder Kinder mit körperlichen Behinderungen werden nicht zurückgestellt.
Widersetzt man sich ist mit Bußgeldern unterschiedlicher Höhe zu rechnen.[4]

Paradoxerweise existiert weder in Österreich, noch in der Schweiz eine Schulpflicht, sondern lediglich eine Unterrichts­ oder Bildungspflicht, die auch durch Heimunterricht erfüllt werden kann. Dennoch wird an verpflichtenden Kindergartenjahren festgehalten. Im europäischen, beziehungsweise internationalen Vergleich ist eine Kindergartenpflicht im Übrigen kaum vertreten.
 
[1]Statistisches Bundesamt: Kinderbetreung in Deutschland 2012
[2]Merkblatt www.ooe­kindernet.at ­ Merkblatt_Kindergartenpflicht.pdf
[3]FAKTENBLATT Pressedienst Generalsekretariat EDK | 12 August 2014 „Mehrheit der Kantone kennt zweijähriges
Kindergartenobligatorium“
[4]http://www.beobachter.ch/arbeit­bildung/schule/artikel/kindergarten_kleiner­die­pflicht­ruft/